von essigfrill » Mi 2. Dez 2009, 19:06
Das Verwaltungsgericht war früher zu Zeiten des BSHG zuständig. Nach der Sozialrechtsreform und der Einführung von Hartz 4 und ALG I + II gibt es das BSHG nicht mehr, jetzt ist alles in die SGB integriert. Und nicht mehr das VerwG ist zuständig, sonder das Sozialgericht.