Ist es eigentlich zulässig, einen widerspruch gegen alles und Überprüfungsanträge für alles in einem Brief zu schreiben, oder ist es besser, beides getrennt zu machen?
Sozusagen könnte das die ARGE vielleicht so auslegen, dass für einen Bescheid dann evtl. zwei Widersprüche eingelegt wurden und dann gar keiner akzeptiert wird. Oder sie lassen sich sonstige Fallen einfallen, warum ein Formfehler vorliegt.

